Ohrfehlbildung

Das Gesamtauftreten der angeborenen Ohrfehlbildungen beträgt etwa 1 : 3800 Neugeborene. Es handelt sich hier vor allem um komplexe einseitige (70-90%) Fehlbildungen des äußeren und Mittelohres und ein- oder beidseitig vorliegende Innenohrfehlbildungen (10-30%).

Die Plastische Chirurgie befasst sich mit der kompletten Wiederherstellung des gesamten oder auch Teilen des äußeren Ohres. Die plastische Herstellung eines Ohrknorpelgerüstes aus Rippenknorpel und die Bedeckung mit gestielten oder freien Lappenplastiken führt zur Bildung eines Ohrersatzes mit Eigengewebe. Vor der Therapie wird eine Ursachenforschung und bildgebende Diagnostik des Schädels empfohlen. Bei kombinierten Ohrfehlbildungen wird zur Behandlung des Innenohres eine Zusammenarbeit mit HNO-ärztlichen Zentren durchgeführt.

Das operative Anlegen der abstehenden Ohren (Apostosis Otis) ist eine der häufigsten plastisch chirurgischen Operationen im Kindesalter. Bereits vor der Schulreife operiert man die Kinder um eine Stigmatisierung und ein Hänseln durch die Mitschüler zu verhindern. Natürlich ist die OP auch zu jedem späteren Zeitpunkt und im Erwachsenenalter möglich.

Je nach Ausprägung und Art der angeborenen Fehlbildung wird der unauffällige Hautschnitt entweder hinter dem Ohr oder vorne in der Ohrmuschel gemacht. Das Knorpelgerüst des Ohres wird freigelegt und entsprechend geformt. Nach Abschluss der Operation wird ein spezieller Ohrverband (Redressionsverband) angelegt, welcher das Ohr in den ersten 2 Wochen in Position hält. Anschließend muss für weitere 2 Wochen zur Nacht ein Stirnband getragen werden.

Stationär (ggf. ambulant) / OP Zeit je nach Befund / Selbstzahler oder Kasse